Wer A sagen will, muss auch B sagen können! Arbeitssicherheit und Brandschutz
Wer A sagen will, muss auch B sagen können! Arbeitssicherheit und Brandschutz

 

 

Info´s unter 04262

91 88 38

Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind im Arbeitssicherheitsgesetz §6 beschrieben.

 

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit. Nicht zu vergessen ist die menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.

 

Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung         verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei

 

Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von             sozialen und sanitären Einrichtungen

 

Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von             Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen

 

Er kümmert sich um die Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln     und achtet auf deren Benutzung

 

Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung         und in sonstigen Fragen der Ergonomie

 

Feststellung bzw. Beurteilung der Arbeitsbedingungen

 

Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der         Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung        sicherheitstechnisch zu überprüfen

 

Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten     und im Zusammenhang damit

 

Die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und                      festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den                          Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person                  mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und     auf deren Durchführung hinzuwirken

 

Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen

 

Darauf hinzuwirken, daß sich alle im Betrieb Beschäftigten den                     Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung                     entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und                       Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser

Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.

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