Wer A sagen will, muss auch B sagen können! Arbeitssicherheit und Brandschutz
Wer A sagen will, muss auch B sagen können! Arbeitssicherheit und Brandschutz

 

 

Info´s unter 04262

91 88 38

Die Brandschutzakte

Die Brandschutzakte ist ein Steuerungsinstrument für den vorbeugenden baulichen und organisatorischen Brandschutz!

 

Gebäude mit einer besonderen Nutzung oder Art werden im Rahmen von Baugenehmiguungsverfahren aufgefordert, ganzheitliche Brandschutzkonzepte und Nachweise zu führen.

 

Basierend auf die objektspezifische Risikobewertung wird ein individuelle brandschutztechnisches Sicherheitskonzept gefordert. Diese stellt den brandschutztechnischen Idealzustand des betreffenden Gebäudes dar, der direkt nach der Fertigstellung des Bauwerkes erreicht wird bzw. wurde.

 

Bedenke Sie bitte, das sie als Unternehmer nahcweisen müssen, das Brandschutztechnisch alles in regelmäßigen Abständen kontrolliert und geprüft wurde.

 

Um diesen Zustand für die gesamte Dauer der Nutzung aufrecht zu erhalten, bedarf es eines Steuerungswerkzeuges. Dieses wird in Fachkreisen als Brandschutzakte bezeichnet.

 

Mit der Brandschutzakte können alle Inhaber eines Gebäudes und die jeweiligen Nutzer das brandschutztechnische Sicherheitskonzept nachvollziehen und bei Umbauten und baulichen Veränderungen den Rahmen der Nutzung nicht zu überschreiten.

Welcher Inhalt gehört in die Brandschutzakte?

  • Brandschutzkonzept
  • Erläuterungspläne zum Brandschutz
  • Baugenehmigung mit den Brandschutztechnischen Auflagen
  • Protokolle von sämtlichen Abstimmungen im Projektverfahren
  • Prüfsachverständige Abnahmeberichte
  • Hinweise zu wiederkehrende Prüfungen der Prüfsachverständige
  • Feuerwehrpläne
  • Flucht und Rettungspläne
  • Brandschutzordnung
  • ggf. weitere spezielle Unterlagen die den Brandschutz betreffen
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