Ist es bei Ihnen im Betrieb auch so, dass sie einen Mitarbeiter haben der sich neben seiner Tätigkeit für die Sie ihn eingestellt haben noch mit dem Thema Brandschutz und / oder Arbeitssicherheit beschäftigen muss?
Hat ihr Mitarbeiter die Zeit sich regelmäßig über sämtliche Neuerungen und den entsprechenden Gesetzestexten zu informieren?
Sparen sie nun wirklich daran, dass sie einen Mitarbeiter aus seiner Tätigkeit herauslösen und ihn zusätzlich mit Normen und Vorschriften beauftragen?
Wir haben für sie einige Gründe aufgeführt, die sie mal überdenken sollten
Nur 4 Punkte, die schon überzeugen
Ein weiterer wichtiger Aspekt einer externen Fachkraft für den Brandschutz ergibt sich aus der sogenannten "Betriebsblindheit".
Ein externer Brandschutzbeauftragter hat immer einen anderen Blick auf die Situation wie jemand der tagtäglich in der Umgebung beschäftigt ist.
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