Wer A sagen will, muss auch B sagen können! Arbeitssicherheit und Brandschutz
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Muss ein Feuerwehrplan aufgestellt werden?

Eine nicht ganz unwichtige Frage die sie sich stellen sollten. Aber auch hier helfen wir ihnen gerne weiter und beantworten diese Frage.

Wann sie einen Feuerwehrplan erstellen müssen ergibt sich aus verschiedenen Verordnungen und den dazugehörigen Bauvorschriften.

So finden sie z.B. in der Industriebaurichtlinie oder aber auch in der Versammlungsstättenverordnung bzw. Bauordnungen des jeweiligen Bundeslandes diverse Passagen.

Unabhängig vom Bauordnungsrecht, können Gemeinden und Städte einen Feuerwehrplan von Ihnen verlangen.

Denken Sie auch bitte daran, diese Pläne in regelmäßigen Abständen, jedoch spätestens alle 2 Jahre kontrollieren zu lassen.

Wie wird ein Feuerwehrplan erstellt?

Bei der Erstellung eines Feuerwehr-Einsatzplanes ist zwingend darauf zu achten, dass die aktuellen Planungsunterlagen zur Verfügung stehen. Zudem muss eine Objektbegehung bzw. Objektbesichtigung erfolgen, nach Möglichkeit in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Einsatzleitern der Feuerwehr.

Achten Sie auf Schwerpunkte bei der Erstellung der Planerstellung und sprechen sie Geschäftliche oder für Ihren Betrieb typische Sicherheitsrelevante Punkte bei der Erstellung an.

 

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