Im Februar 2013 ist die neue ASR A1.3 in Kraft getreten. Mit dieser Richtlinie haben sich die Brandschutzzeichen und die Hinweisschilder auf Flucht- und Rettungswege geändert.
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR-A1-3.html
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung Ausgabe: Februar 2013
(GMBl 2013, S. 334)
Im Rahmen der Neufassung der ASR A1.3 hat das BMAS zusätzlich folgendes bekannt gemacht:
"Die Neufassung der ASR A1.3 vom 28.02.2013 ersetzt die ASR A1.3 GMBl 2007, S. 674.
Im Wesentlichen wurden die folgenden Anpassungen vorgenommen:
Die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" in der Fassung vom Februar 2013 enthält den aktuellen Stand der Technik zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten. Bei der bestimmungsgemäßen Verwendung dieser Sicherheitszeichen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung einhält.
Wendet der Arbeitgeber die geänderten Sicherheitszeichen beim Betreiben von bestehenden Arbeitsstätten nicht an, so hat er mit der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob die in der Arbeitsstätte verwendeten Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 (GMBl 2007, S. 674) weiterhin angewendet werden können."