Rauchmelderpflicht in Hamburg

Rauchmeldergesetz seit 2006
- Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2010
- Neubauten und Bestandsbauten müssen ausgerüstet werden
- Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
- Die exakte Monatageorte regelt die deutsche Norn DIN 14676
- Landesbauordnung LBO Hamburg § 45 Abs. 6
Rauchmelderpflicht in Schleswig Holstein

Rauchmeldergesetz seit 2004
- Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2010
- Neubauten und Bestandsbauten müssen ausgerüstet werden
- Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
- Die exakte Monatageorte regelt die deutsche Norn DIN 14676
- Landesbauordnung Schleswig Holstein § 52 Abs. 6
Rauchmelderpflicht in Mecklenburg - Vorpommern

Rauchmeldergesetz seit 2006
- Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2009
- Neubauten und Bestandsbauten müssen ausgerüstet werden
- Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
- Die exakte Monatageorte regelt die deutsche Norn DIN 14676
Rauchmelderpflicht in Bremen

Rauchmeldergesetz seit 2010
- Übergangsfrist bis 31.12.2015
- Bestandsbauten, Neubauten und Umbauten müssen ausgerüstet werden
- Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
- Die exakte Monatageorte regelt die deutsche Norn DIN 14676
Rauchmelderpflicht in Sachen Anhalt

Rauchmeldergesetz seit 2009
- Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2015
- Neubauten und Bestandsbauten müssen ausgerüstet werden
- Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
- Die exakte Monatageorte regelt die deutsche Norn DIN 14676
Rauchmelderpflicht in Hessen

Rauchmeldergesetz seit 2005
- Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2014
- Neubauten und Bestandsbauten müssen ausgerüstet werden
- Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
- Die exakte Monatageorte regelt die deutsche Norn DIN 14676
Rauchmelderpflicht in Thüringen

Rauchmeldergesetz seit 2008
- Nur Neubauten und Umbauten müssen ausgerüstet werden
- Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
- Die exakte Monatageorte regelt die deutsche Norn DIN 14676
Rauchmelderpflicht in Rheinland Pfalz

Rauchmeldergesetz seit 2003
- Nachrüstpflicht bis Juli 2012
- Neubauten und Bestandsbauten müssen ausgerüstet werden
- Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
- Die exakte Monatageorte regelt die deutsche Norn DIN 14676
Rauchmelderpflicht im Saarland

Rauchmeldergesetz seit 2004
- Nur Neubauten und Umbauten müssen ausgerüstet werden.
- Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
- Die exakte Monatageorte regelt die deutsche Norn DIN 14676
Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen
Rauchmeldegesetz ab 01.04.2013
- in Neu-, Um- und Bestandsbauten
- für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31. Dezember 2016
- Landesbauordnung §49 Abs. 7
Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg
Rauchmeldergesetz seit 10.07.2013
- für Neu- und Umbauten seit 10.07.2013
- für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2014
- Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Flure, über die Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen
führen
Verantwortlich:
- für den Einbau: Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Besitzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung
Raumelderpflicht in Bayern
Rauchmeldergesetz seit 1.1.2013
- in Wohnungen von Neubauten oder genehmigungspflichtigen Umbauten
- für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen
- Nachrüstpflicht für bereits bestehende Wohnungen bis 31. Dezember 2017
- Bayerische Bauordnung Art. 46 Abs. 4 BayBO